Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Wartmannsroth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 15
97797 Wartmannsroth
Kontakt
E-Mail: poststelle@gde-wartmannsroth.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35552040758Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9737 9102-0
Fax: +49 9737 9102-22
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024