Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Stadt Münnerstadt
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Marktplatz 1
97702 Münnerstadt
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Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: steuerung@muennerstadt.de
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Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024