Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Hammelburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 1

    97762 Hammelburg

    Postanschrift

    Am Marktplatz 1

    97762 Hammelburg

    Kontakt

    E-Mail: post@hammelburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/67109008453Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9732 902-0

    Fax: +49 9732 902-5555

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English