Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Glattbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 17
63864 Glattbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 19:00 Uhr geöffnet
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@glattbach.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09552922568Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 3491-0
Fax: +49 6021 3491-44
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024