Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Roth

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    91154 Roth

    Postfachadresse

    Postfach 1462

    91142 Roth

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@stadt-roth.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=56997851463Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56997851463Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9171 848-0

    Fax: +49 9171 848-169

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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