Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Roth
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1462
91142 Roth
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@stadt-roth.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=56997851463Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/56997851463Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9171 848-0
Fax: +49 9171 848-169
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024