Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Abenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Stillaplatz 3

    91183 Abenberg

    Postanschrift

    Stillaplatz 3

    91183 Abenberg

    Kontakt

    E-Mail: info@stadt-abenberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/40997963439Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9178 9880-54

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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