Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Markt Schnaittach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 1
91220 Schnaittach
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@schnaittach.de
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024