Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Stadt Zirndorf
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Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1160
90505 Zirndorf
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadt@zirndorf.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02664548457Sicheres Kontaktformular
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023