Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Kalchreuth

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    90562 Kalchreuth

    Postanschrift

    Rathausstraße 1

    90562 Kalchreuth

    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Do 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@kalchreuth.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17441639605Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 518344-0

    Fax: +49 911 518344-39

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English