Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
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91567 Herrieden
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Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fachliche Freigabe
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