Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Erlanger Stadtwerke AG (ESTW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Äußere Brucker Straße 33

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Äußere Brucker Straße 33

    91052 Erlangen

    Kontakt

    E-Mail: kaufmaennischerbereich@estw.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/582414934636Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 823-4141

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    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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