Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Tröstau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 6

    95709 Tröstau

    Postanschrift

    Hauptstr. 6

    95709 Tröstau

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-troestau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80885056826Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9232 9921-0

    Fax: +49 9232 9921-15

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English