Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Markt Ebensfeld - Haupt-, Personal- und Versicherungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld
Öffnungszeiten
Mo 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: rathaus@ebensfeld.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/623182743851Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024