Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Ludwigsstadt - Allgemeine Verwaltung und Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5
96333 Ludwigsstadt
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@ludwigsstadt.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/819076444747Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9263 949-0
Fax: +49 9263 949-40
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024