Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Regnitzlosau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 24

    95194 Regnitzlosau

    Postanschrift

    Hauptstr. 24

    95194 Regnitzlosau

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@regnitzlosau.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74107909690Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9294 94333-0

    Fax: +49 9294 94333-28

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English