Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Bad Rodach
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Hausanschrift
Postanschrift
Markt 1
96476 Bad Rodach
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@bad-rodach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/48220018475Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024