Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Dörfles-Esbach - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenauer Str. 12

    96487 Dörfles-Esbach

    Postanschrift

    Rosenauer Str. 12

    96487 Dörfles-Esbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 15:00 Uhr - 17:45 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 11:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@doerfles-esbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/263185263797Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 2333-0

    Fax: +49 9561 2333-10

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English