Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marienplatz 18
96142 Hollfeld
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-hollfeld.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/27996304797Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9274 980-0
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024