Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
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Postanschrift
Steinfeld 86
96187 Stadelhofen
Öffnungszeiten
Mo 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: vg@steinfeld-oberfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62107293823Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024