Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Rattelsdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstr. 26

    96179 Rattelsdorf

    Postfachadresse

    Postfach 1153

    96179 Rattelsdorf

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@markt-rattelsdorf.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72774585688Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72774585688Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9547 9222-0

    Fax: +49 9547 7522

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English