Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Alteglofsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 10

    93087 Alteglofsheim

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 10

    93087 Alteglofsheim

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-alteglofsheim.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/66996381780Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9453 931-0

    Fax: +49 9453 931-30

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English