Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Breitenbrunn

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Tilly-Str. 7

    92363 Breitenbrunn

    Postanschrift

    Von-Tilly-Str. 7

    92363 Breitenbrunn

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@breitenbrunn.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/11108700520Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9495 9403-0

    Fax: +49 9495 9403-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English