Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 33
93464 Tiefenbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@tiefenbach-opf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13773948826Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9673 9221-0
Fax: +49 9673 9221-30
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024