Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Rieden

    Adresse

    Hausanschrift

    Hirschwalder Str. 27

    92286 Rieden

    Postanschrift

    Hirschwalder Str. 27

    92286 Rieden

    Kontakt

    E-Mail: info@rieden.com

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/27107888695Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9624 9202-0

    Fax: +49 9624 9202-27

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English