Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Auerbach i.d.OPf.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Oberer Marktplatz 1
91275 Auerbach i.d.OPf.
Kontakt
E-Mail: poststelle@auerbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25553510441Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9643 20-0
Fax: +49 9643 20-35
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023