Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Auerbach i.d.OPf.

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberer Marktplatz 1

    91275 Auerbach i.d.OPf.

    Postanschrift

    Oberer Marktplatz 1

    91275 Auerbach i.d.OPf.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@auerbach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25553510441Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9643 20-0

    Fax: +49 9643 20-35

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English