Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Feldkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 29
94351 Feldkirchen
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@feldkirchen-gemeinde.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49886323553Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49886323553Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9420 8402-0
Fax: +49 3222 2340-483
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024