Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 10

    94094 Rotthalmünster

    Postfachadresse

    Postfach 1027

    94090 Rotthalmünster

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@rotthalmuenster.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=25218429818Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25218429818Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8533 9600-0

    Fax: +49 8533 9600-55

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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    Sprache: en

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