Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Altfraunhofen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
84169 Altfraunhofen
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-altfraunhofen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=17329712781Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/17329712781Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8705 928-0
Fax: +49 8705 928-99
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024