Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Eching
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 12
84174 Eching
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@eching-ndb.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72775285537Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72775285537Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8709 9247-0
Fax: +49 8709 9247-28
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024