Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Markt Painten
Adresse
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Marktplatz 24
93351 Painten
Kontakt
E-Mail: herbert.schweiker@painten.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/45330216672Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9499 9404-0
Fax: +49 9499 9404-50
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024