Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Painten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 24

    93351 Painten

    Postanschrift

    Marktplatz 24

    93351 Painten

    Kontakt

    E-Mail: herbert.schweiker@painten.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/45330216672Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9499 9404-0

    Fax: +49 9499 9404-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English