Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Bernried
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Birket 34
94505 Bernried
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Terminvereinbarungen sind auch ausserhalb den Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: poststelle@bernried-niederbayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/89664289512Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9905 7400-0
Fax: +49 9905 7400-22
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024