Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Bernried am Starnberger See
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Dorfstr. 26
82347 Bernried am Starnberger See
Kontakt
E-Mail: gemeinde@bernried.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72886512512Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8158 907670
Fax: +49 8158 9076711
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023