Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Altenmarkt a.d.Alz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 21

    83352 Altenmarkt a.d.Alz

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    83350 Altenmarkt a.d.Alz

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@altenmarkt.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=60886596494Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60886596494Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8621 9845-0

    Fax: +49 8621 9845-22

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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