Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Andechs
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Andechser Straße 16
82346 Andechs
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@gemeinde-andechs.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62886582497Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8152 9325-0
Fax: +49
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023