Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Unterschleißheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    85716 Unterschleißheim

    Postfachadresse

    Postfach 1220

    85702 Unterschleißheim

    Kontakt

    E-Mail: stadt@ush.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=12107643748Sicheres Kontaktformular

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    Englisch

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

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