Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Sauerlach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 1
82054 Sauerlach
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: gemeinde.sauerlach@sauerlach.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85441163707Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85441163707Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8104 6646-0
Fax: +49 8104 6646-99
Internet
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023