Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Saturnstraße 48
85609 Aschheim
Öffnungszeiten
Mo 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 12:00 Uhr und 14:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen!
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0416318796271Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 89 909978-833
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024