Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Kraiburg a.Inn

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    84559 Kraiburg a.Inn

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    84559 Kraiburg a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle-pki@vg-kraiburg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=97774060801Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97774060801Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8638 9838-0

    Fax: +49 8638 9838-29

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English