Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Egling a.d.Paar - Ver- und Entsorgung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 31
86492 Egling a.d.Paar
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: greschner@egling.com
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/254071649851Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8206 962112-0
Fax: +49 8206 962112-17
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024