Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Egling a.d.Paar - Ver- und Entsorgung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    86492 Egling a.d.Paar

    Postanschrift

    Hauptstraße 31

    86492 Egling a.d.Paar

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 11:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: greschner@egling.com

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/254071649851Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8206 962112-0

    Fax: +49 8206 962112-17

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English