Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Moorenweis
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1162
82270 Moorenweis
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@moorenweis.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61552558646Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61552558646Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8146 9304-0
Fax: +49 8146 9304-70
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024