Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Kinding

    Adresse

    Hausanschrift

    Kipfenberger Str. 4

    85125 Kinding

    Postanschrift

    Kipfenberger Str. 4

    85125 Kinding

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Außerhalb der genannten Öffnungszeiten kann für Montag bis Freitag ab 7:30 Uhr und zusätzlich donnerstags bis 18:00 Uhr nur nach telefonischer Rücksprache ein Termin vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@kinding.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=86552733608Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/86552733608Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8467 8401-0

    Fax: +49 8467 8401-20

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English