Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Markt Kirchseeon

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 1

    85614 Kirchseeon

    Postanschrift

    Rathausstraße 1

    85614 Kirchseeon

    Kontakt

    E-Mail: info@kirchseeon.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=72441604612Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/72441604612Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8091 552-0

    Fax: +49 8091 552-18

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English