Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Anzing
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstr. 1
85646 Anzing
Kontakt
E-Mail: info@anzing.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=13219913498Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13219913498Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8121 4744-0
Fax: +49 8121 4744-22
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024