Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Dachau

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 2 - 6

    85221 Dachau

    Postfachadresse

    Postfach 1869

    85208 Dachau

    Kontakt

    E-Mail: stadt@dachau.de

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 15.11.2024

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