Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Geretsried

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Lederer-Platz 1

    82538 Geretsried

    Postanschrift

    Karl-Lederer-Platz 1

    82538 Geretsried

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    nur nach vorheriger Terminbuchung unter www.geretsried.de/termine

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@geretsried.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/82553461451Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8171 6298-0

    Fax: +49 8171 6298-501

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

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