Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Gaißach - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 8

    83674 Gaißach

    Postanschrift

    Bahnhofstr. 8

    83674 Gaißach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: kasse@gaissach.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/314192956631Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 8047-10

    Fax: +49 8041 8047-09

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English