Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

    Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

    Beschreibung

    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Laufen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    83410 Laufen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    83410 Laufen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@stadtlaufen.de

    De-Mail: info@stadtlaufen.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/30220144448Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8682 8987-0

    Fax: +49 8682 8987-31

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023

    Sprachversion

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English