Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Waigolshausen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kirchstr. 8
97534 Waigolshausen
Öffnungszeiten
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@waigolshausen.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49663169754Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49663169754Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9722 9111-0
Fax: +49 9722 9111-20
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023