Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Eschau
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1110
63861 Eschau
Kontakt
E-Mail: rathaus@eschau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/63330790548Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9374 9735-0
Fax: +49 9374 9735-122
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 03.11.2023