Kommunale Gasversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Gasversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.
Beschreibung
Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Gasversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Oberaurach
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 9
97514 Oberaurach
Öffnungszeiten
Mo 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde@oberaurach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54108049660Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9522 721-0
Fax: +49 9522 721-30
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Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales am 27.09.2024